Bestandteile einer Rechnung gem. § 14 (4) UStG (Rechnungen > 250,00 EUR netto)
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
- Rechnungsdatum
Datum der Ausstellung
- Rechnungsnummer
Einmalig vergebene und fortlaufende Nummer bzw. in fortlaufender Logik
Unterschiedliche (nachvollziehbare) Rechnungsnummernkreise sind möglich.
- Leistungsbeschreibung
Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
Eindeutige (handelsübliche) Abkürzungen sind möglich.
- Leistungszeitpunkt
Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
Die Angabe „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ ist ausreichend, falls zutreffend.
- Entgelt
Netto-Entgelt, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Steuersätzen - Steuersatz und Steuerbetrag
Jeweiliger Steuersatz und die auf das jeweilige Entgelt entfallende Steuer
Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
- Hinweis zur Aufbewahrungspflicht
- Ggf. die Angabe „Gutschrift“
Bei Rechnungen bis zu einem Netto-Betrag von 250,00€ gelten die vereinfachten Anforderungen gem. § 33 UStDV
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Rechnungsdatum
Datum der Ausstellung
- Leistungsbeschreibung
Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
Eindeutige Abkürzungen sind möglich.
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
Brutto-Entgelt
- Steuersatz
Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
Autorin: Lena Ohmer (31.08.2021)