Bestandteile einer Rechnung gem. § 14 (4) UStG (Rechnungen > 250,00 EUR netto)
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
- Rechnungsdatum
 Datum der Ausstellung
 
- Rechnungsnummer
 Einmalig vergebene und fortlaufende Nummer bzw. in fortlaufender Logik
 Unterschiedliche (nachvollziehbare) Rechnungsnummernkreise sind möglich.
 
- Leistungsbeschreibung
 Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
 Eindeutige (handelsübliche) Abkürzungen sind möglich.
 
- Leistungszeitpunkt
 Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
 Die Angabe „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ ist ausreichend, falls zutreffend.
 
- Entgelt
 Netto-Entgelt, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Steuersätzen
- Steuersatz und Steuerbetrag
 Jeweiliger Steuersatz und die auf das jeweilige Entgelt entfallende Steuer
 Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
 
- Hinweis zur Aufbewahrungspflicht
 
- Ggf. die Angabe „Gutschrift“
Bei Rechnungen bis zu einem Netto-Betrag von 250,00€ gelten die vereinfachten Anforderungen gem. § 33 UStDV
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Rechnungsdatum
 Datum der Ausstellung
 
- Leistungsbeschreibung
 Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
 Eindeutige Abkürzungen sind möglich.
 
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
 Brutto-Entgelt
 
- Steuersatz
 Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
Autorin: Lena Ohmer (31.08.2021)
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