Steuererklärungsfristen Besteuerungszeitraum 2020 ff.

Erstellt von Marc Zimmermann, Geändert am Mon, 03 Jul 2023 um 04:27 PM von Marc Zimmermann


Verlängerung Erklärungsfristen für Besteuerungszeitraum 2020:

 

  • nicht beratene Fälle:         grundsätzlich 31.07.2021, wegen Corona 31.10.2021
  • Beratene Fälle:                  grundsätzlich 28.02.2022, wegen Corona 31.08.2022
    (für Land- und Forstwirte gelten andere Daten)

 

Vorzeitige Anforderungen der Erklärungen durch das FA können weiterhin erfolgen.

 

Wird die Steuererklärung verspätet, aber bis 31.05.2022 eingereicht, Verspätungszuschlag im Ermessen des FA, danach gem.
§ 152 AO keine Ermessensentscheidung.

 

Zinslauf: Grundsätzlich Beginn ab 01.04.2022, wegen Corona 01.07.2022 [gilt für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen]




Verlängerung Erklärungsfristen für Besteuerungszeitraum 2021:

 

  • nicht beratene Fälle:         grundsätzlich 31.07.2022, wegen Corona 31.10.2022
  • Beratene Fälle:                  grundsätzlich 28.02.2023, wegen Corona 31.08.2023
    (für Land- und Forstwirte gelten andere Daten)




Verlängerung Erklärungsfristen für Besteuerungszeitraum 2022:

 

  • nicht beratene Fälle:         grundsätzlich 31.07.2023, wegen Corona 30.09.2023
  • Beratene Fälle:                  grundsätzlich 28.02.2024, wegen Corona 31.07.2024
    (für Land- und Forstwirte gelten andere Daten)



Verlängerung Erklärungsfristen für Besteuerungszeitraum 2023:

 

  • nicht beratene Fälle:         grundsätzlich 31.07.2024, wegen Corona 31.08.2024
  • Beratene Fälle:                  grundsätzlich 28.02.2025, wegen Corona 31.05.2024
    (für Land- und Forstwirte gelten andere Daten)



Verlängerung Erklärungsfristen für Besteuerungszeitraum 2024:

 

  • nicht beratene Fälle:         grundsätzlich 31.07.2025
  • Beratene Fälle:                  grundsätzlich 28.02.2026, wegen Corona 30.04.2026
    (für Land- und Forstwirte gelten andere Daten)



Erklärungsfristen für Besteuerungszeitraum 2025 (wie vor Corona):

 

  • nicht beratene Fälle:         grundsätzlich 31.07.2026
  • Beratene Fälle:                  grundsätzlich 28.02.2027
    (für Land- und Forstwirte gelten andere Daten)


Quelle: Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, BR-Drs. (B) 223/22 vom 10.6.2022


Autor: Marc Zimmermann (10.06.2022)

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